Grund zur Freude hatten die Gemeindemitglieder der Neuapostolische Kirchengemeinde Rottweil am Mittwoch, 12. Juli, als das Ehepaar Resi und Peter Neher den Segen zu ihrer Goldenen Hochzeit erhielt.
Als Grundlage für den Gottesdienst predigte Evangelist Schanz über das Bibelwort Jona 2, Vers 2 „… und Jona betete zu seinem Gott im Leibe des Fisches.“
Dabei betonte der Evangelist die besondere Rolle des Gebets für den von Gott berufenen Jona. Jona wollte der Berufung zuerst nicht folgen und bestieg ein Schiff. Während eines Sturms auf hoher See erkannte er seine Fehler, Gott nicht gehorcht zu haben, und ließ sich über Bord werfen. Im Bauch eines großen Fisches dankte Jona Gott für seine Errettung und betete zu ihm.
Auch heute ist es für einen gläubigen Christen wichtig im Gespräch mit Gott alles vor ihn tragen zu können. Die Ängste, Sorgen, Gefühle, aber auch die Freude und Dankbarkeit sollen im Gebet Ausdruck finden.
Das anwesende goldene Hochzeitspaar sei ein Beispiel dafür, dass aktives Gebetsleben in der Ehe ein Segen sei, in dem der Wunsch nach der Erfüllung der Verheißung Christi auf seine Wiederkunft einen festen Platz habe.
Priester Stoffel, der Vorsteher der ehemaligen Heimatgemeinde des goldenen Hochzeitspaares, betonte in seinem Predigtbeitrag noch einmal ihre unermüdliche Bereitschaft zur Fürbitte für andere. Zudem forderte er die Gemeinde auf vermehrt um die Wiederkunft Christi zu beten.
Das Orchester leitete die Segenshandlung zur Goldenen Hochzeit mit dem Lied „Der Heiland sorgt für dich“ ein.
Als spezielles Wort für den Segen wählte Evangelist Schanz anschließend zwei Verse aus dem 1. Petrusbrief: "So demütigt euch nun unter die gewaltige Hand Gottes, damit er euch erhöhe zu seiner Zeit. Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch." Diese Verse beschreiben wohl die vergangenen Jahrzehnte und sollen dem Ehepaar auch in Zukunft Richtung und Hilfestellung sein.
Im Anschluss an den Gottesdienst nahm das goldene Hochzeitspaar noch, umrahmt von den beiden Seelsorgern, die persönlichen Glückwünsche der Gemeindemitglieder entgegen.